Der Erwerb eines kleinen Waffenscheins in Deutschland ist für viele Personen interessant, die sich für den Besitz und das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen interessieren. Wenn du wissen möchtest, was der kleine Waffenschein kostet und worauf du achten solltest, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du alles über die Antragstellung, die anfallenden Gebühren und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was ist der kleine Waffenschein?
Der kleine Waffenschein ist eine behördliche Erlaubnis, die es Privatpersonen ermöglicht, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu führen. Im Gegensatz zum großen Waffenschein Kosten für einen kleinen Waffenschein, der den Umgang mit scharfen Schusswaffen regelt, bezieht sich der kleine Waffenschein auf nicht-tödliche Waffen. Er ist notwendig, um diese Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses oder des eigenen befriedeten Besitztums zu tragen.
Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein
Bevor du einen kleinen Waffenschein beantragen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Zuverlässigkeit: Du darfst keine Vorstrafen haben, die deine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- Persönliche Eignung: Es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die den sicheren Umgang mit Waffen beeinträchtigen könnten.
Antragstellung für den kleinen Waffenschein
Der Antrag für den kleinen Waffenschein muss bei der zuständigen Behörde deines Wohnortes gestellt werden. In der Regel ist dies die örtliche Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt. Der Antrag beinhaltet folgende Schritte:
- Ausfüllen des Antragsformulars: Dieses Formular erhältst du bei der zuständigen Behörde oder kannst es oft auch online herunterladen.
- Nachweis der Identität: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden.
- Führungszeugnis: In einigen Fällen wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, um deine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Gebühren und Kosten für einen kleinen Waffenschein
Die Kosten für einen kleinen Waffenschein können je nach Bundesland und zuständiger Behörde variieren. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 50 und 150 Euro. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung des Waffenscheins ab. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die genauen Kosten zu informieren.
Beispiele für Gebühren in verschiedenen Bundesländern:
- Nordrhein-Westfalen: Die Gebühren betragen hier etwa 55 bis 75 Euro.
- Bayern: In Bayern liegen die Kosten in der Regel zwischen 60 und 100 Euro.
- Berlin: Die Gebühren in Berlin bewegen sich ebenfalls in einem ähnlichen Rahmen von 50 bis 80 Euro.
Bearbeitungszeit und Gültigkeit
Nach Einreichung des Antrags kann die Bearbeitung einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Dies hängt von der Arbeitsbelastung der Behörde und der Komplexität des Einzelfalls ab. Sobald der kleine Waffenschein ausgestellt ist, hat er eine unbegrenzte Gültigkeit, solange keine Gründe für eine Rücknahme vorliegen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es ist wichtig zu wissen, dass der kleine Waffenschein nur zum Führen der genannten Waffen berechtigt, nicht jedoch zum Schießen. Das Führen der Waffen ist außerdem an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Nur im nicht-schussbereiten Zustand: Die Waffen dürfen nur ungeladen und ohne Munition geführt werden.
- Transport in einem verschlossenen Behältnis: Beim Transport muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, um einen schnellen Zugriff zu verhindern.
Fazit
Der kleine Waffenschein ermöglicht es dir, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu führen. Die Kosten für einen kleinen Waffenschein variieren je nach Bundesland und Behörde, liegen jedoch in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Bevor du den Antrag stellst, solltest du sicherstellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst und die notwendigen Unterlagen bereithältst. Beachte die rechtlichen Rahmenbedingungen und führe die Waffen immer verantwortungsbewusst und sicher.